Aufgrund der Voraussetzungen und des hohen Nutzungsdrucks soll eine erste Schutzzone entwickelt und in weiterer Folge die beiden gültigen Teilbebauungspläne für das Gebiet geändert werden.
Zur Vorbereitung und Absicherung der Zielsetzungen hat der Gemeinderat gemäß § 35 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 idgF mit Verordnung eine Bausperre erlassen.
Im Süden und Westen bildet die Trasse der Donauuferbahn die Grenze des Untersuchungsgebietes, im Norden die Bebauung nördlich der Kasernstraße. Im Osten verläuft diese direkt entlang der Straßenzügen am Südtirolerplatz, der Josef-Wichner-Straße, dem Julius-Raab-Platz und der Roseggerstraße zurück bis zur Bahntrasse.
Weitere Informationen unter: Projekt Schutzzone "Schillerstraße"