Schutzzone “Schillerstraße” 

Aufgrund der Voraussetzungen und des hohen Nutzungsdrucks soll eine erste Schutzzone in Krems nach § 30 Abs. 2 und § 31 Abs. 7 bis 9 NÖ Raumordnungsgesetz rund um die Schillerstraße entwickelt und in weiterer Folge die beiden gültigen Teilbebauungspläne für das Gebiet geändert werden.
Zur Vorbereitung und Absicherung der Zielsetzungen hat der Gemeinderat eine Bausperre erlassen.

 

Im März 2020 wurde der Bericht zu dem Thema “Schutzzonen” im Bauausschuss der Stadt Krems behandelt. Es erfolgte die Festlegung auf die Methode der “Wachauzonen”:

Das Konzept der „Wachauzonen“ arbeitet auf Basis des NÖ ROG. Das Modell wurde ursprünglich in einigen Städten im Wiener Südraum, beispielsweise Baden oder Bad Vöslau entwickelt und im Rahmen eines Pilotprojekts in der Wachau erstmals in den ländlichen Raum Niederösterreichs übertragen. Um das Konzept griffig zu benennen, wurden die Schutzzonen in der Wachau als „Wachauzonen“ tituliert und in fünf Pilotgemeinden der Wachau ausgetestet und optimiert. Die Vorgangsweise ist grob gesprochen jeweils die, dass als erster Schritt ein entsprechender baukünstlerisch oder historisch erhaltungswürdiger Baubestand in der jeweiligen Ortschaft definiert und beschrieben werden muss. Dies geschieht u.a. auf Basis von Begehungen der sogenannten „Wachauzonenpartnern“ mit Vertretern des Gebietsbauamtes Krems, der Landesbaudirektion und des Bundesdenkmalamtes. Die Wachauzonen arbeiten mit vier Kategorien:

  • Kategorie I – Denkmalschutz
  • Kategorie II – erhaltenswürdig
  • Kategorie III – ortsbildprägend
  • Kategorie IV – sonstige Objekte und Bereiche der Wachauzonen

Aufbauend auf den dokumentierten und georeferenzierten Ergebnissen wird ein Bebauungsplan mit Abgrenzung und Festlegung von Bebauungsbestimmungen für Schutzzonen ausgearbeitet. Die schutzzonenrelevanten Bebauungsbestimmungen sind je nach Kategorie ausdifferenziert. Die Bandbreite der Bestimmungen reicht von Vorgaben zu Anordnung, Ausformung und Ausgestaltung von Gebäuden sowie baulicher Anlagen bis hin zum Abbruchverbot erhaltenswerter Gebäude.

Ergänzend dazu werden auf Grund ortsbildrelevanter Einsichtigkeiten, bedingt durch die Lage der Ortschaften in der Flusslandschaft sowie deren Topografie, im Anschluss an bedeutende Ortsgebiete Pufferzonen in der Kategorie IV festgelegt. Sollte es auf Grund der Ortsstruktur oder des Baubestandes erforderlich sein, werden auch weitere Sonderkategorien (Kellergassen, ortsbildrelevante Grünräume, etc.) ausgewiesen. Dieses Modell wird zurzeit anhand der bis dato gemachten Erfahrungen in der Studie zum „Leitbild Bauen in der Wachau“ evaluiert und weiterentwickelt. U.a. soll die Bedeutung von Sichtachsen und deren Bedeutung stärker herausgearbeitet.

Für die Schutzzone “Schillerstraße” erfolgte bereits die Abgrenzung des Bearbeitungsgebietes. Dieses ist mit der Bausperre „Schillerstraße“ dokumentiert.

Derzeit laufen die Recherchearbeiten zum Baubestand.

 

Weitere Informationen
Planungsgebiet, räumliche Abgrenzung der verhängten Bausperre

 

 

 

 

 

 

Im Süden und Westen bildet die Trasse der Donauuferbahn die Grenze des Untersuchungsgebietes, im Norden die Bebauung nördlich der Kasernstraße. Im Osten verläuft diese direkt entlang der Straßenzügen am Südtirolerplatz, der Josef-Wichner-Straße, dem Julius-Raab-Platz und der Roseggerstraße zurück bis zur Bahntrasse.

 

Zuständige Stelle – Ansprechpartner      

Baudirektion, DI Reinhard M. Weitzer

Tel.: 02732 801 301

E-Mail: baudirektion@krems.gv.at

 

Publiziert am 08.07.2020