Ein Örtliches Entwicklungskonzept …
Aufgrund des langfristigen Zeitrahmens geht es nicht um konkrete Projekte (z.B. eine neue Verkehrsregelung an einer bestimmten Kreuzung) sondern um übergeordnete Zielvorgaben, wie zum Beispiel die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger.
Ein Örtliches Entwicklungskonzept …
Aufgrund des langfristigen Zeitrahmens geht es nicht um konkrete Projekte (z.B. eine neue Verkehrsregelung an einer bestimmten Kreuzung) sondern um übergeordnete Zielvorgaben, wie zum Beispiel die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger.
Dazu werden im Örtlichen Entwicklungskonzept grundsätzliche Aussagen zur Gemeindeentwicklung zu verschiedensten Themenbereichen getroffen, insbesondere zu:
(Quelle: Knoll Consult, 2021)
Daraus resultieren die Ziele und Maßnahmen des Örtlichen Entwicklungskonzepts, welche als Grundlage für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dienen.
Die Beteiligung beim Örtlichen Entwicklungskonzept Krems hat auf verschiedenen Ebenen stattgefunden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.3.2023 den Ziel- und Maßnahmenkatalog einstimmig beschlossen.
Der Ziel- und Maßnahmenkatalog kann hier eingesehen werden:
Der Beschluss im Gemeinderat stellt eine Selbstbindung und Empfehlung des Gemeinderates zur weiteren Bearbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes an die Verwaltung dar. Die Verordnung zum örtlichen Raumordnungsprogramm, dessen Bestandteil das Örtliche Entwicklungskonzept ist, wird nach Durchführung der Strategischen Umweltprüfung, der 6-wöchigen öffentlichen Auflage und dem Vorliegen der Stellungnahmen/Gutachten des Amtes der NÖ Landesregierung gesondert dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage ist eine Bürger:inneninformation geplant.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: