Krems bestellt Welterbebeauftragten

Das Welterbe Wachau ist wie alle Welterbestätten durch einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen der UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization), vertreten durch ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) und dem jeweiligen Nationalstaat vereinbart. In Österreich ist das Bundeskanzleramt die zuständige Stelle auf Bundesebene. Zentraler Inhalt einer Anerkennung als Welterbestätte ist der sog. OUV (Outstanding Universal Value, der Außergewöhnliche Universelle Wert). Im Statement zum Außergewöhnlichen Universellen Wert der Kulturlandschaft Wachau lautet hierzu die zentrale Passage:

„Die Wachau ist ein herausragendes Beispiel einer in den Bergen gelegenen Flusslandschaft […], die Architektur, die menschliche Ansiedlungen und die landwirtschaftliche Nutzung illustrieren auf lebendige Weise eine grundsätzlich mittelalterliche Landschaft, die sich organisch und harmonisch über die Zeit entwickelt hat.“

[Zitiert nach michael kloos planning and heritage consultancy. Heritage Impact Assessment. Untersuchung der Auswirkungen der projektierten Landesgalerie Niederösterreich auf den Außergewöhnlichen Universellen Wert der ‚UNESCO-Welterbestätte Kulturlandschaft Wachau, S.21f., Aachen, 2016.]

Diskussionen um das Thema Welterbe werden in der Öffentlichkeit häufig emotional geführt und sind oft negativ konnotiert. Das ist bedauernswert, da sich die Stadt Krems vorbehaltslos zum Welterbe Wachau und zur Umsetzung des Managementplanes http://www.weltkulturerbe-wachau.org/fileadmin/Bibliothek/Wachau/Fotos/managementplan.pdf bekennt. Um eine positive Entwicklung zu unterstützen, wurde Baudirektor Reinhard M. Weitzer in der Stadtsenatssitzung vom 31. Jänner 2018 zum Welterbebeauftragten von Krems ernannt. Mit dieser Funktion sind aus heutiger Sicht folgende Aufgaben verbunden:

  • Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger,
  • Clearing- und Infostelle für das politisch-administrative System auf städtischer Ebene,
  • Kontaktstelle für das Welterbemanagement auf regionaler Ebene sowie die Unterstützung bei der Umsetzung des Managementplanes,
  • Verbindungsstelle für die einschlägig befassten Einrichtungen auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene zu sein.

Publiziert am 02.02.2018