Örtliches Entwicklungskonzept

Kremserinnen und Kremser haben an der Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzepts mitgewirkt.

Wie werden wir in Zukunft leben, arbeiten und uns fortbewegen? Wie soll gebaut werden?

Im Örtlichen Entwicklungskonzept werden Ziele für die nächsten 10-15 Jahre für die Bereiche Bauen, Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Klima, Natur und vieles mehr festgelegt. Diese betreffen auch Sie als BürgerIn in der Stadt Krems!

2030 ist Krems die lebenswerteste Kleinstadt im gesamten Donauraum – diese Vision hat sich die Stadt Krems in ihrem Leitbild gegeben. Nun soll diese Vision mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept umgesetzt werden. Dabei dienen die zehn Grundsätze der Strategie Krems 2030 als roter Faden.

 

Wie funktioniert ein Örtliches Entwicklungskonzept?

Ein Örtliches Entwicklungskonzept …

  • ist eine Entscheidungshilfe für alle Raumordnungsfragen in der Gemeinde,
  • enthält langfristige Ziele und Festlegungen für eine Gemeinde,
  • ist auf einen Zeitrahmen von mindestens 10 Jahren ausgelegt,
  • wird vom Gemeinderat beschlossen und mit Bescheid der Landesregierung genehmigt.

Aufgrund des langfristigen Zeitrahmens geht es nicht um konkrete Projekte (z.B. eine neue Verkehrsregelung an einer bestimmten Kreuzung) sondern um übergeordnete Zielvorgaben, wie zum Beispiel die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger.

Dazu werden im Örtlichen Entwicklungskonzept grundsätzliche Aussagen zur Gemeindeentwicklung zu verschiedensten Themenbereichen getroffen, insbesondere zu:

  • Bevölkerungsentwicklung
  • Siedlungs- und Standortentwicklung
  • infrastruktureller Entwicklung und Daseinsvorsorge
  • Sicherung des Grünlandes und landwirtschaftlicher Produktionsflächen
  • Energieversorgung und Klimawandelanpassung.

 

 

 

 

 

 

 

(Quelle: Knoll Consult, 2021)

 

Daraus resultieren die Ziele und Maßnahmen des Örtlichen Entwicklungskonzepts, welche als Grundlage für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dienen.

 

Beteiligung auf verschiedenen Ebenen

Die Beteiligung beim Örtlichen Entwicklungskonzept Krems hat auf verschiedenen Ebenen stattgefunden.

  • Alle interessierten KremserInnen waren eingeladen an einer Umfrage zum ÖEK teilzunehmen. In der Umfrage konnten die TeilnehmerInnen ihre Meinung zur aktuellen Situation und zur gewünschten zukünftigen Entwicklung zu folgenden Themenbereichen kund tun:
    • Mobilität
    • Grün- und Freiräume
  • Die Teilnahme war für 5 Wochen, von 27. September bis 31. Oktober geöffnet. Alle KremserInnen wurden per Postwurfsendung über die Teilnahme informiert. Diese war online sowie analog möglich. 572 Personen haben an der Umfrage teilgenommen.
  • Hier finden Sie die Ergebnisse der Umfrage: Krems Umfrageergebnisse
  • Es wurde eine Projektgruppe eingerichtet, in der Stakeholder aus vielen unterschiedlichen Bereichen vertreten sind. Diese haben inhaltliche Diskussionen zum Örtlichen Entwicklungskonzept geführt. Ziel war es eine breite Basis an Meinungen und Ideen von unterschiedlichsten Personen- und Altersgruppen einzuholen.
  • Die Ergebnisse aus der Umfrage und den Diskussionen der Projektgruppe dienen als Grundlage für eine spätere politische Entscheidung.
  • Weiters hatten alle Interessierten die Möglichkeit sich im Frühjahr 2022 an der Zukunftskonferenz der Stadt zu beteiligen und Feedback zu den bisherigen Planungen des ÖEK und den Vorschlägen der Projektgruppe zu geben.
  • Hier finden Sie die Ergebnisse der Zukunftskonferenz
  • Das Ergebnis des Beteiligungsprozesses sind die als Empfehlungen der Projektgruppe zusammengefassten Ziele und Schlüsselmaßnahmen. Diese wurden in den Diskussionen der Projektgruppe erarbeitet und berücksichtigten der Umfrage sowie die Rückmeldungen aus der Zukunftskonferenz
  • Hier finden Sie die Empfehlungen der Projektgruppe
  • Die Erarbeitung des ÖEK erfolgt durch das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Magistratsabteilungen und externen Planungsbüros.

 

Ziele und Maßnahmen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.3.2023 den Ziel- und Maßnahmenkatalog einstimmig beschlossen.

Der Ziel- und Maßnahmenkatalog kann hier eingesehen werden:

Der Beschluss im Gemeinderat stellt eine Selbstbindung und Empfehlung des Gemeinderates zur weiteren Bearbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes an die Verwaltung dar. Die Verordnung zum örtlichen Raumordnungsprogramm, dessen Bestandteil das Örtliche Entwicklungskonzept ist, wird nach Durchführung der Strategischen Umweltprüfung, der 6-wöchigen öffentlichen Auflage und dem Vorliegen der Stellungnahmen/Gutachten des Amtes der NÖ Landesregierung gesondert dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage ist eine Bürger:inneninformation geplant.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Publiziert am 22.09.2021